Alkoholerkrankung muss bei Lebensversicherung angegeben werden
Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Alkoholerkrankung bei dem Abschluss einer Lebensversicherung immer angegeben muss, ein Verschweigen dieser Erkrankung stellt eine arglistige Handlung dar, welche die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit. Im vorliegenden Fall ist ein Mann mehrmals wegen seiner Alkoholprobleme in ärztlicher Behandlung gewesen, was er dem Versicherungsagenten, bei dem er eine Lebensversicherung abschloss, auch
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