Versicherungen dürfen (noch) keine Ärzte-Empfehlungen geben

Im Gegensatz zu den USA dürfen in Deutschland weder Krankenkassen noch Versicherungen Empfehlungen über Mediziner abgeben. Dies könnte sich nach Meinung von Experten aber zukünftig ändern, so erwartet Karl-Josef Maiwald, Abteilungsdirektor Krankenversicherung bei der Debeka, einen entsprechenden Trend, der den jetzt schon spürbaren Bedarf nach Empfehlungen und Listen besonders kompetenter Mediziner der Patienten decken soll. Mit zunehmendem Wettbewerb könnte es auch für die Versicherungen selbst interessant sein, ihren Kunden Qualitätsindikatoren anbieten zu können, so ein Sprecher des AOK-Bundesverbands.
Kommt es zu einer Anfrage eines Patienten nach einer Empfehlung, bleibt es den Krankenkassen und Versicherungen überlassen, wie sie mit dieser Anfrage umgehen, ohne eine konkrete Empfehlung über die Qualität abzugeben. So reagiert die Debeka, die größte private Krankenversicherung, mit einem Verweis auf entsprechende Listen in Fachmagazinen oder Zeitschriften. Auf Anfrage recherchieren die Mitarbeiter selbst nach bestimmten Geräten oder Ausstattungen, die eine Praxis in der Nähe besitzt. Andere Versicherungen bieten ihren Kunden Listen an, die auf eine Bewertung verzichten, sondern nur die Namen der verfügbaren Ärzte, nach Postleitzahlen sortiert, enthalten. Diese Listen basieren in der Regel auf dem Arztauskunftsystem, das von der Stiftung Gesundheit betrieben wird und das je nach Bedarf von den Versicherungen abgewandelt wird. Welche Kriterien diese Veränderungen unterliegen, wird in der Regel nicht veröffentlicht.
In den USA ist es heute üblich, dass die amerikanischen Krankenversicherungen ihren Patienten Bestenlisten vorlegen, auf denen die Mediziner aufgelistet sind, die als besonders empfehlenswert gelten. Die mangelnde Transparenz der Beurteilung stößt jedoch auf zunehmend stärkere Kritik.