Austausch des Türschlosses ist bei Schlüsselverlust Pflicht

Wenn man seinen Haustürschlüssel verloren hat, sollte man umgehend, aber auf jeden Fall so schnell wie möglich, das Türschloss austauschen lassen. Dies erfordert die Obliegenheitsverpflichtung zur Schadenabwehr und wird von der Hausratversicherung verlangt. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Versicherungsschutz verloren gehen und die Versicherung ist somit nicht mehr zur Kostenübernahme des entstandenen Schadens verpflichtet. Experten raten deshalb dringend, im Verlustfall den Austausch des Türschlosses sofort vornehmen zu lassen, um Folgekosten zu vermeiden.
Besonders teuer kann der Schaden werden, wenn der verlorene Schlüssel zu einer Firma oder einer Schließanlage einer größeren Wohnanlage gehört. In einer solchen Situation muss, um sicherzugehen, die komplette Schließanlage ausgetauscht werden, was nicht nur sehr aufwändig, sondern auch sehr teuer ist und oftmals mehrere Tausend Euro kosten kann. Hier hilft die Hausratversicherung nicht, eine potentielle Kostenübernahme kann nur durch eine Haftpflichtverisicherung erfolgen. Ob und in welcher Höhe hierbei eine Selbstbeteiligung anfällt, kann den einzelnen Tarifen und Leistungen der Versicherungsunternehmen entnommen werden. Viele Firmen haben den Schlüsselverlust auch in der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt, was im Schadensfall zu überprüfen wäre, bevor die eigene Haftpflichtversicherung mit der Kostenübernahme betraut wird.