Werden Privatpatienten bei Organtransplantationen bevorzugt?

Medienberichten zurfolge hat sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg dahingehend geäußert, dass Privatversicherte bei der Vergabe von Spenderorganen für eine Organ-Transplantation bevorzugt behandelt werden würden. Diese Behauptung weist der Verband der privaten Krankenversicherung strikt als falsch zurück und erklärt, dass es in Deutschland klare Regeln über die Vergabe der Spenderorgane gibt. Diese Regeln sind völlig unabhängig von dem Versicherungsstatus des Patienten, es gibt also definitiv keine Bevorzugung von Privatpatienten.

Dem stimmte auch das Bundesgesundheitsministerium zu, das betonte, dass ausschließlich die medizinische Dringlichkeit entscheide, welcher Patient ein Spenderorgan enthalte und der Versichertenstatus bei dieser Entscheidung völlig unerheblich sei. Die Schlüsse, die Wodarg angeblich aus Zahlen des Ministeriums gezogen hat, sind falsch, so das Bundesgesundheitsministerium.

Wodargs Rechnung, auf der seine Behauptung beruht, sieht so aus: Obwohl nur 10% der Bevölkerung in einer privaten Krankenkasse versichert sind, gingen im Jahr 2005 insgesamt 16% der Spendernieren und 20% der Spenderherzen an privatversicherte Patienten. Darüber hinaus würden Privatversicherte weniger häufig erkranken und würden über eine höhere Lebenserwartung verfügen. Auf diese Ausführungen ging der Verband der privaten Krankenversicherung nicht ein.¬† Wodarg ist selbst Arzt und fungierte längere Zeit als Sprecher der Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”.