Jetzt Nachschlag für gekündigte Lebensversicherung einfordern

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt hat und dafür nur einen Bruchteil der eingezahlten Summe erhalten hat, kann bei dem Versicherungsunternehmen Nachschlag verlangen. Dieses Recht haben mehrere Gerichte in ihren Urteilen bestätigt und dem Kunden eine Mindesterstattung zugesprochen, die ungefähr der Hälfte der eingezahlten Prämien entspricht. Obwohl 7-10 Millionen Kunden von dieser Regelung betroffen sind, haben nur etwa 5% von ihnen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Ansprüche bei den Versicherungen durchzusetzen. Dies ist nur schwer nachzuvollziehen, so Axel Kleinlein, Mathematiker aus Berlin, der für die Verbraucherzentralen die Ansprüche der Kunden aus den gekündigten Lebensversicherungen berechnet. Er weiß aus Erfahrung, dass viele Kunden einen Anspruch auf vierstellige Summen haben, den sie jedoch einfach nicht nutzen.

Die Regelung bezieht sich auf alle Arten von Lebensversicherung, unabhängig davon, ob eine klassische Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekündigt wurde oder es sich um Fondspolicen handelte. Entgegen der Aussage einiger Versicherungsunternehmen, darf auch bei der Kündigung einer fondsgebundenen Versicherung ein erhöhter Rückkaufswert verlangt werden, weiß Joachim Bluhm, Rechtsanwalt aus Hamburg, und weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. IV ZR 321/05) hin.

Wer von dieser Regelung betroffen ist, und den erhöhten Rückkaufswert noch nicht eingefordert hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, denn der Anspruch verjährt nach 5 Jahren. Versicherungen setzen den Beginn dieser Frist am 1. Januar des Jahres nach der Kündigung, was von Gerichten allerdings noch nicht bestätigt wurde.
Insgesamt beläuft sich die Summe, die von den ehemaligen Versicherungskunden zurückgefordert werden könnte, auf mehr als 3,5 Milliarden Euro.