In der Elternzeit richtig krankenversichert

Nach der Geburt eines Kindes verändern sich die Lebensumstände und der Alltag immens und es dauert eine Weile, bis sich die Eltern an die neue Situation gewöhnt haben. Damit sich die frischgebackenen Eltern dann nicht noch um Versicherungsangelegenheiten kümmern müssen, ist es wichtig, schon vorab alle nötigen Regelungen zu treffen. Hier ist zu unterscheiden, ob das betreuende Elternteil noch teilweise oder gar nicht mehr arbeitet. In letzterem Fall kommt nur das Verbleiben in der Privaten Krankenversicherung in Frage, eine Versicherung über den Partner in der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich.

Arbeitet das betreuende Elternteil noch teilweise weiter, kommt es auf das Bruttojahresgehalt an, ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist oder nicht. Jennefer Fricke, Versicherungsfachwirtin des Bundes der Versicherten nennt die Jahresarbeitsentgeltgrenze: Wer unter 47.700 Euro brutto im Jahr verdient, ist gesetzlich zur Krankenversicherung verpflichtet und kann auch in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Um nach dem Erziehungsurlaub wieder in die Private Krankenversicherung zurückzukehren, wird eine Anwartschaftsversicherung empfohlen, mit der später die Versicherung in gleichem Leistungsumfang auch ohne erneute Gesundheitsprüfung gewährleistet ist. Wenn ein Entgelt spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist die Rückkehr in die PKV möglich.
Um auch während der Elternzeit privat krankenversichert zu bleiben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen: Befreiung beginnt mit dem Beginn der Versicherungspflicht, der Antrag zur Befreiung muss spätestens 3 Monate nach Beginn der Versicherung eingegangen sein und die wöchentliche Arbeitszeit darf 30 Stunden nicht überschreiten.