Fahrzeugschein nie im Dienstwagen aufbewahren

Wer einen Dienstwagen fährt, sollte sich angewöhnen, den Fahrzeugschein nie oder nur gelegentlich im Wagen selbst aufzubewahren, da sonst – im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs – die Ansprüche auf Leistungen der Vollkaskoversicherung verloren gehen können. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle bei einem Rechtsstreit zwischen Versicherungsunternehmer und Versichertem.

Im aktuellen Fall wurde der Dienstwagen eines Mannes gestohlen, der auf dem Privatparkplatz vor dem eigenen Haus geparkt war. Nachdem die Versicherung zunächst die Kosten für den Schaden übernommen hatte, verlangte sie diese Kosten zurück und begründeten diese Klage mit der Tatsache, dass der Versicherte den Fahrzeugschein und möglicherweise auch den Schlüssel immer im Wagen selbst aufbewahrt habe. Dieses Verhalten ist nicht nur riskant hinsichtlich eines potentiellen Diebstahls generell, sondern erhöht damit auch das Risiko für die Versicherung, für einen solchen Schaden aufkommen zu müssen. Die Versicherung ist damit von ihrer Pflicht zur Schadensregulierung enthoben. Anders wäre es, wenn Fahrzeugschein und Schlüssel nur gelegentlich im Auto aufbewahrt werden, in diesem Fall muss die Versicherung den Nachweis erbringen, dass diese beiden Gegenstände den Fahrzeugdiebstahl provoziert haben.

Mobilitätsmanager sollten ihre Mitarbeiter mit Dienstwagen deshalb darauf hinweisen, dass die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins und der Schlüssel grundsätzlich außerhalb des Wagens zu erfolgen hat.