Restschuldversicherung: Leistungspflicht auch bei BU
Nach einem Urteil des Landgerichts Köln darf eine Restschuldversicherung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Leistung bei eintretender Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht verweigern. Eine solche Klausel verstößt nach Ansicht des Kölner Gerichts nämlich gegen das AGB-Recht. Banken bieten ihren Kunden beim Abschluss von Kreditverträgen häufig sogenannte Restschuldversicherungen an. Diese springen dann im Leistungsfall ein und übernehmen die monatlichen Darlehensraten des
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