Experten raten Bauherren zur Bürgschaft statt zur Versicherung

Oft sollen Bauherren der Bank, die ihren Immobilienbau finanziert, Sicherheiten vorlegen. Manche Baufirmen bieten ihren Kunden dazu Baufertigungs- und Baugewährleistungsversicherungen an. Von solchen Policen hält Baufachanwältin Sabina Böhme von der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein allerdings wenig und sie warnt auch Bauherren davor, sich von diesen Versicherungen zu viel zu versprechen. Die Versicherung greift nämlich nur im Falle einer Insolvenz des Unternehmens und erlauben es dem Bauherren dann, seine Ansprüche direkt gegen die Versicherung durchzusetzen.

Kommt es aber aus anderen Gründen zu Problemen, haftet die Versicherung nicht, im Gegenteil. Eine Baugewährleistungsversicherung schützt nämlich gleichzeitig den Bauunternehmer vor unberechtigten Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn.

Deshalb rät Sabine Böhme zu einer Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft, die der Bauunternehmer ausstellen soll. Der Bauherr hat zwar auf eine solche Bürgschaft keinen Rechtsanspruch, aber er sollte dennoch darauf bestehen, dass es eine schriftliche Vereinbarung dieser Art gibt. In dieser Vereinbarung sollte geregelt sein, wann ein Sicherheitsfall vorliegt, in welcher Höhe und zu welchem Zweck Sicherheit geleistet wird und unter welchen Bedingungen die Sicherheit wieder herausgegeben werden muss. Außerdem sollte fixiert werden, dass die Kosten der Sicherheit von dem Bauunternehmer getragen wird.

Böhme betont, dass nur mit einer solchen Fertigstellungsbürgschaft “die vollständige, rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Bauunternehmerleistung bis zur Abnahme der Bauleistung abgesichert” ist. Außerdem sollte der Bauherr mit dem Bauunternehmer einen sogenannten Sicherheitseinbehalt vereinbaren, um die Gewährleistungsansprüche abzusichern.