Pflegeversicherung muss vor Umbau informiert werden

Wer aufgrund einer Krankheit einen Wohnungsumbau vornehmen lassen muss, muss sich vorher mit der Pflegeversicherung in Verbindung setzen, wenn diese die Kosten hierfür übernehmen soll. Sonst ist eine Kostenübernahme nicht gewährleistet. Diese Erfahrung musste eine Frau aus Osnabrück machen, die an einer seltenen Nervenkrankheit leidet, die ihre Muskulatur zunehmend beeinträchtigt. Die 69-Jährige, bei der die Krankheit im letzten Jahr diagnostiziert wurde, kann mittlerweile Hände und Füße kaum mehr benutzen und ist auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen.

Im Mai vergangenen Jahres stellte sie einen Pflegeantrag, der jedoch abgelehnt wurde, doch nachdem ihre Gebrechlichkeit zunehmend schneller voranschritt, erneuerte sie den Antrag im August 2007. Die Frau konnte inzwischen nicht mehr ihre Dusche benutzen, da der Rand zu hoch für sie war, deshalb beauftragte sie Handwerker, die ihre Dusche in eine barrierefreie Dusche umbauen sollten. Zwar verfügte sie über ein Rezept von ihrem Arzt für einen Duschsitz und Haltegriffe, doch zu diesem Zeitpunkt war über ihren Pflegeantrag jedoch noch nicht entschieden. Dies geschah erst Ende September und zu ihren Gunsten rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Da die Pflegeversicherung grundätzlich einkommensabhängige Zuschüsse (maximal 2557 Euro) für “Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes” – hierzu gehören Badanpassung, Rollstuhlrampe oder Türverbreiterungen – gewährt, reichte die Frau das Rezept und die Rechnung der Handwerker bei der Versicherung ein. Diese verweigerte jedoch die Kostenübernahme und begründete ihre Entscheidung damit, dass vorab keine Zustimmung der Versicherung eingeholt wurde.
Marina Weise-Bonczek, Pressesprecherin der zuständigen Barmenia Krankenversicherung, erklärte, dass ein Zuschuss nur dann gewährt wird, wenn die Pflegebedürftigkeit vorher festgestellt wurde, ein Rezept alleine reiche für die Bewilligung nicht aus. Sie rät Betroffenen, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit einem Berater der Versicherung zusammenzusetzen, der hier Rat und Hilfestellung leisten kann.