Kfz-Versicherung übernimmt Bus- oder Taxikosten im Karneval

Auch in diesem Jahr zahlt die deutsche internet versicherung ag ihren Versicherten während der Karnevalszeit die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, um zu verhindern, dass ihre Kunden alkoholisiert Auto fahren. Auch in der fünften Jahreszeit wolle man so dem Motto “Don’t drink and drive” Nachdruck verleihen, so die Versicherung.

Vorstandsmitglied Falko Struve betont, dass die Wirkung von Alkohol oft unterschätzt werde, kaum jemand denke daran, dass schon eine einzige Flasche Bier die Konzentration und Wahrnehmung des Fahrers beeinträchtigt, Fahrfehler seien die Folge. Und die können schnell sehr teuer werden. Kommt es zu einem Unfall mit Blechschaden und der Blutalkoholwert des Verursachers liegt bei 0,3 Promille, so darf er nicht nur seinen Führerschein abgeben, sondern bekommt noch bis zu 7 Punkte in Flensburg. Auch im Karneval sollte man deshalb lieber das Auto stehen lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Das gilt auch für den Folgetag nach einer durchzechten Nacht, die Faustregel lautet, dass der menschliche Körper nur 0,1 Promille pro Stunde abbauen kann, und oft ist der Blutalkoholwert am nächsten Morgen oder Mittag noch so hoch, dass man fahruntauglich ist.
Struve erklärt, dass die ersten 1111 Einsendungen von Bus-, Bahn- oder Taxiquittungen aus dem Zeitraum zwischen 31.1. und 6.2.2008 erstattet werden und zwar bis zu einem Maximalwert von 11,11 Euro. Bedingung hierfür ist, dass in dem Zeitraum nicht gleichzeitig ein Unfall gemeldet wird und Zeitkarten (Wochen-, Monats- und Jahrestickets) sind von der Aktion ausgeschlossen.