Wie sich eine Hochzeit auf die Versicherungen auswirkt

Wie Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), erklärt, können sich mit der Eheschließung eine Reihe von Veränderungen und Verbesserungen bei den Versicherungen der beiden Ehepartner ergeben, deshalb ist es sinnvoll, sich schon vor der Hochzeit mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Damit beide Partner gegenseitig abgesichert sind, sollte z.B. auf jeden Fall das Bezugsrecht der Lebensversicherung geändert werden. Verheiratete Paare benötigen zudem nicht mehr zwei Privathaftpflichtversicherungen, die jüngere der beiden kann gekündigt werden, es sei denn, einer der Eheleute hat eine “Single-Versicherung” abgeschlossen. Gleiches gilt für die Hausratversicherung, auch hier kann die jüngere gekündigt werden, es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die bestehende dem aktuellen Hausstand angepasst wird. Auch die Rechtsschutzversicherung kann als Ehepaar gemeinsam genutzt werden, so dass diejenige mit dem geringeren Umfang gekündigt werden kann. Die Kfz-Versicherung beider Partner sollte ebenfalls überprüft werden, denn einige Policen sind auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, die das Fahrzeug führen dürfen. Ist dies der Fall, müssen sich die Partner gegenseitig als Fahrer eintragen lassen, damit im Falle eines Schadens auch dann der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Für spezielle Anliegen wie z.B. die anstehende Hochzeitsreise sollte frühzeitig überprüft werden, ob eine Auslands-Krankenversicherung besteht.

Laut dem gerade in Kraft getretenem neuen Versicherungsvertragsgesetz muss die Versicherung die Kündigung oder Reduzierung wegen Eheschließung nicht nur akzeptieren, sondern auch bereits gezahlte Beiträge für die kommenden Monate zurückerstatten. Werden die Policen der Ehefrau übernommen, deren Name sich durch die Heirat geändert hat, muss die Namensänderung auch den Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden, so dass die Policen entsprechend abgeändert werden.