2014: Neue Beitragsbemessungen für Kranken- und Rentenversicherung
Nachdem die Löhne und Gehälter in Deutschland im letzten Jahr wieder gestiegen sind, hat das Kabinett beschlossen, dass sich die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung im kommenden Jahr ändern. Demnach erhöht sich die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro und in der Rentenversicherung (Ost) von aktuell 4.900 Euro auf 5.000 Euro. Für
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