PKV muss nicht für LASIK-OP zahlen
Einer Pressemitteilung der ARAG zufolge muss die private Krankenversicherung nicht die Kosten für eine LASIK-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit übernehmen. Das hat nun das Münchner Amtsgericht in einem rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: 112 C 25016/08). Im konkreten Fall ließ ein Mann seine Fehlsichtigkeit mit einer LASIK-OP korrigieren und wollte die Kosten in Höhe 4324 Euro von seiner Krankenversicherung erstattet bekommen.
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