Deutlich höhere Freibeträge für Kinder bei Kassenzuzahlung
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts können Eltern bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig höhere Freibeträge geltend machen (Az.: B 1 KR 17/08 R). Bei der Berechnung der Belastungsgrenze für die Zuzahlungen können künftig sowohl ein Kinderfreibetrag als auch ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung angerechnet werden, schreibt die „Welt“. Damit stimmte das Gericht der Forderung eines zweifachen Familienvaters
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