Urteil: Kartellamt darf bei Krankenkassen-Fusionen und Zusatzbeiträgen nicht eingreifen
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen darf das Bundeskartellamt bei einer Fusion zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht eingreifen, auch wenn die Behörde den Eindruck hat, dass der Zusammenschluss wettbewerbsgefährdend ist (Az.: L1 KR 89/10 KL). Wie die Stiftung Warentest berichtet, sieht Kartellamtssprecher Jan Lohrberg in der gegenwärtigen Situation dringenden politischen Handlungsbedarf. Von den rund 400 gesetzlichen Krankenkassen, die es noch vor
Weiterlesen