Versicherte müssen eigenmächtig gekaufte Hilfsmittel selbst bezahlen
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz müssen Versicherte, die sich eigenmächtig ein medizinisches Hilfsgerät kaufen, damit rechnen, dass er die Kosten hierfür nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung ersetzt bekommt (Az.: L 4 R 56/10). In dem konkreten Fall hatte sich die Bürokraft einer Bäckerei aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein Hörgerät gekauft, noch bevor sie
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