Bemessungsgrenze der Sozialversicherung steigt

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungen für Arbeitnehmer beschlossen. Deshalb müssen Gutverdiener ab 2012 deutlich höhere Sozialbeiträge zahlen. So steigt die Beitragsgrenze bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland um 100 Euro auf 5600 Euro monatlich. Im Osten bleibt die Grenze stabil bei 4800 Euro monatlich. Für die Rentenversicherung liegt der Beitragssatz aktuell bei 19,6% und für die Arbeitslosenversicherung bei 3%. Dadurch müssen Bürger mit einem Monatseinkommen von über 5500 Euro bis 22,60 Euro mehr an monatlichen Beiträgen zahlen. Dieses Beitragsplus wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen.

Keinen Unterschied zwischen Ost und West gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie steigt in ganz Deutschland um 112,50 Euro auf 3825 Euro pro Monat. Dies hat bei den aktuellen Beitragssätzen (15,5% Krankenversicherung und 1,95% Pflegeversicherung) Mehrbelastungen von durchschnittlich 20 Euro monatlich zur Folge. Auch diese zusätzliche Belastung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Für 2012 wird ein Durchschnittsverdienst von 32.446 Euro erwartet. Diese Einschätzung basiert auf der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im letzten Jahr, die von dem Statistischen Bundesamt ermittelt wurden. Damit der Beschluss in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen.