Gerichtsurteil: Begrenzte Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung zulässig
Nach einem am Mittwoch in Darmstadt veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts muss die gesetzliche Krankenversicherung nur dann die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen, wenn beide Partner gesetzlich krankenversichert sind (Az.: L 1 KR 143/07). Dabei spielt es keine Rolle, wer von den beiden Partnern unfruchtbar ist. Im konkreten Fall hatte ein 1968 geborener Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis geklagt, weil
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