Wartezeiten in der PKV und Pflegeversicherung
Wer in eine Private Krankenversicherung (PKV) eintritt, muss grundsätzlich mit allgemeinen und besonderen Wartezeiten rechnen, bis bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden dürfen. In der Regel beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Bei Entbindungen, kieferorthopädischen Maßnahmen, Psychotherapie, Zahnbehandlungen und Zahnersatz gilt eine Wartezeit von acht Monaten. Diese Wartezeiten entfallen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen: Bei einem Unfall und einer ärztlichen Versorgung
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