Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen

Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, mit dem die Gesundheitsreform weiter vorangetrieben werden soll. Demnach sollen die Krankenkassen zum Beginn des Gesundheitsfonds (1. Januar 2009) entschuldet sein, denn künftig können nicht mehr nur bundesweit tätige Kassen insolvent werden. Doch nicht nur die Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen, sondern auch Verbesserungen in der Patientenversorgung werden durch das Gesetz geregelt.

Sowohl die Teilnahmequoten für Früherkennungsuntersuchungen als auch die sozialmedizinische Nachsorge schwerkranker Kinder wird durch das Gesetz verbessert. Auch bei der Versorgung der Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln werden praktische Probleme beseitigt. Weitere Neuregelungen betreffen Vertragsärzte und -ärztinnen und überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte: Die bisherige Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten wird aufgehoben und die Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Mediziner auf 25% (für auf Kinder und Jugendliche spezialisierte Psychotherapeuten auf 20%) angehoben.

Darüber hinaus müssen die Krankenkassen für mindestens 40 Jahre ein ausreichendes Deckungskapital bilden, damit die Versorgungszusagen an die Beschäftigten gesichert sind. Die Kassen dürfen weitere Regelungen über Finanzhilfen durch andere Kassenarten innerhalb der Kasse und durch Fusionen treffen.

Das Gesetz benötigt zum Inkraftreten nicht mehr die Zustimmung des Bundesrates.