Scheinarbeitsvertrag bietet keinen Versicherungsschutz
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts in Halle hat jemand, der nur zur Absicherung gegen Krankheit einen Arbeitsvertrag abschließt, keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (Az.: L 10 KR 52/07). Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, deren Krankenkasse ein Versicherungsverhältnis ablehnte. Die Frau hatte offenbar ein Scheinarbeitsverhältns in der Imbissbude ihres Vaters abgeschlossen mit dem Ziel, Versicherungsleistungen in
Weiterlesen