Auch ohne Krankenversicherung Anspruch auf Notfallbehandlung
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) haben auch Personen ohne Krankenversicherung im Notfall einen Anspruch auf medizinische Versorgung (Az.: B 8 SO 4/08 R). Im konkreten Fall hatte eine Frau noch keinen Antrag auf Gewährung von ALG II gestellt und war somit nicht krankenversichert. Als ihre 12-jährige Tochter im April 2005 wegen einer stationären Notfallbehandlung ins Krankenhaus musste, wandte sich
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