Kasse muss nicht für Brustvergrößerung zahlen

Eine Frau, die sich eine Brustvergrößerung von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlen lassen wollte, ist vor dem Landessozialgericht in Darmstadt mit ihrer entsprechenden Klage gescheitert. Die Richter wiesen die Forderung der Versicherten ab und ließen auch psychische Probleme in Folge der vermeintlich zu kleinen Brüste nicht als Argument gelten.

Das Gericht schloss sich in seinem Urteil der Meinung der Krankenkasse an, dass es sich lediglich um einen kosmetischen, nicht jedoch einen medizinisch notwendigen Eingriff handeln würde. Und die Kosten für kosmetische Operationen müssen die Krankenkassen grundsätzlich nicht übernehmen.