Künstliche Befruchtung: Kassen zahlen weiter nur die Hälfte
Gesetzliche Krankenkassen haben nach wie vor nur die Hälfte der Kosten im Falle einer künstlichen Befruchtung zu übernehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut entschieden. Das Karlsruher Richter befanden am Donnerstag in einem veröffentlichten Beschluss, dass sterile Eltern nach wie vor nur Anspruch auf eine Kostenübernahme von 50 Prozent haben. Unfruchtbarkeit ist nach Auffassung des Gerichts keine Krankheit. Mit
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