Krankenkasse vor Zahnbehandlung im Ausland informieren
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich des Zahnersatzes wurden deutlich zusammengestrichen. Der Versicherte muss sich entweder mit einer ‚"Standard-Lösung" zufrieden geben oder hohe Zuzahlungen leisten.
Ein Weg, den Eigenanteil zu reduzieren, ist der rechtzeitige Abschluss einer Zahnersatz-Zusatzversicherung. Angebote gibt es sowohl von gesetzlichen wie von privaten Kassen.
Es bietet sich jedoch noch eine weitere Möglichkeit, beim Zahnersatz bares Geld zu sparen: die Behandlung im Ausland. Vor allem osteuropäische Länder erleben einen regelrechten ‚"Zahntourismus". Die Patienten profitieren hier von Einsparungen in Höhe von bis zu 70 Prozent bei Behandlungs- und Materialkosten. Die Festzuschüsse müssen die Kassen auch für Behandlungen im Ausland zahlen. Da die Kosten hier insgesamt niedriger sind, deckt dieser feste Betrag einen wesentlich höheren Teil der Gesamtsumme, was die Zuzahlung des Patienten merklich reduziert.
Zur Sicherheit sollten gesetzlich Versicherte vor der Reise zu einem ausländischen Zahnarzt ihre Krankenkasse informieren und eine Leistungszusage einholen. Solange die Behandlung in einem Mitgliedsland der EU stattfindet, sind die deutschen Kassen zur Zahlung des Festzuschusses verpflichtet.
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