Krankenkassen-Zuschuss für BAföG-Empfänger
Die Techniker Krankenkasse weist darauf hin, dass Studierende, die einen Antrag auf BAföG stellen, einen Anspruch auf einen Zuschuss für ihre Krankenkassenbeiträge haben. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass die Studierenden das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sie nicht länger bei den Eltern versichert sind und eigene Beiträge zahlen müssen. Studenten, die einen Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, dürfen
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