PKV-Basistarif auch für Arbeitslose
Auf die PKV kommt laut einem Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums eine weit größere Belastung zu, als diese zunächst angenommen hat. So wird die PKV im Rahmen der Gesundheitsreform dazu verpflichtet, auch Arbeitslose ohne vorherige Risikoprüfung in einem Einheitstarif aufzunehmen, sofern sie vor ihrer Arbeitslosigkeit privat versichert oder etwa als Selbständige gar nicht krankenversichert waren. Das entlastet die gesetzlichen Kassen, die momentan
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