Hilfe für Existenzgründer bei KV-Beiträgen
Existenzgründer haben oft einen schweren Stand. Besonders in den ersten 1-2 Jahren reicht das Geld hinten und vorne nicht. Die schmalen Gewinne werden oft sofort wieder in die Firma investiert und der größte Kostenfaktor sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Viele Existenzgründer leben dadurch fast auf ALG II-Niveau. Für die gibt es jetzt Hilfe vom Staat. Selbständige, deren Netto-Einkommen nur knapp über ALG II-Niveau liegt, können die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Bundesagentur für Arbeit bezuschussen lassen.
Das wird bereits so praktiziert und ist zudem im “Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung von Arbeitssuchenden” festgeschrieben. Das Gesetz soll verhindern, dass erwerbsfähige Personen nur durch die Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung hilfsbedürftig werden und so einen Anspruch auf ALG II erlangen. Der Antrag auf Zuschuss kann direkt bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
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