Kunden klagen gegen Beitragserhöhungen der PKV

“Viele Privatpatienten nehmen die jährlichen Erhöhungen ihrer Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr klaglos hin”, sagt Silke Möhring, Juristin der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt. Von den Beitragserhöhungen sich am meisten die langjährigen Kunden der Krankenkassen im Alter von 40 bis 50 betroffen. Hier gibt es jährlich zweistellige Steigerungsraten. Gegen diese Erhöhungen wollen sie nun vor Gericht ziehen. Die Chancen dabei mit einem Sieg über die Krankenkassen aus dem Gerichtssaal zu gehen, stehen gar nicht so schlecht. Die Kunden können sogar noch gegen die Erhöhungen aus den Jahren 1995 bis 2004 vorgehen. Für den ersten Schritt wird noch nicht mal ein Rechtsanwalt benötigt. Grund dafür ist eub Urteil des Bundesgerichtshof (BGH / IV ZR 117/02). In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof klar definiert, unter welchen Voraussetzungen Beitragsanpassungen überhaupt¬†erfolgen dürfen. Das ist zum Beispiel¬†nur dann der Fall, wenn die Kosten für eine Versichertengruppe (Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche) signifikant und nachweisbar¬†gestiegen sind.

Im Vorfeld hatte bereits ein Ehemann erfolgreich gegen die Signal Krankenversicherung aus Dortmund geklagt, weil diese die Prämien der Zusatzversicherung (Tarif SG 100 für stationäre Behandlung mit Ein- oder Zweitbettzimmer) sowohl für ihn als auch seine Frau angehoben hatte. Die Kosten der Versicherung seien aber nur für Frauen gestiegen, daher sahen die Richter die Erhöhung beim Mann als unwirksam an.