PKV-Basistarif auch für Arbeitslose

Auf die PKV kommt laut einem Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums eine weit größere Belastung zu, als diese zunächst angenommen hat. So wird die PKV im Rahmen der Gesundheitsreform dazu verpflichtet, auch Arbeitslose ohne vorherige Risikoprüfung in einem Einheitstarif aufzunehmen, sofern sie vor ihrer Arbeitslosigkeit privat versichert oder etwa als Selbständige gar nicht krankenversichert waren. Das entlastet die gesetzlichen Kassen, die momentan nur einen monatlichen Beitrag von 125 Euro für einen Alg-II-Empfänger erhalten. Die Gesamtbelastung, welche die gesetzlichen Krankenkassen bislang durch die Alg-II-Empfänger alleine schultern musste, beläuft sich auf 300 Millionen Euro pro Jahr. Diese Last soll zukünftig gleichermaßen auf die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen verteilt werden.