Krankenkasse muss nicht jede Brust-OP bezahlen
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen muss eine Krankenkasse nicht zwangsläufig die Kosten für eine Brust-OP übernehmen (Az.: L 4 KR 477/11). Das ist z.B. dann der Fall, wenn sich eine Versicherte aus rein kosmetischen Gründen für eine Verkleinerung der Brust entscheidet. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Im konkreten Fall klagte eine Frau, die BH-Größe
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