Steigende Versicherungsbeiträge durch höhere Ärztehonorare

Nachdem man sich auf eine Erhöhung der Honorare für niedergelassene Ärzte geeinigt hat, müssen die Versicherten sich in der Folge auf höhere Versicherungsbeiträge einstellen. Andreas Köhler, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, erklärte, dass die Honorarsteigerung etwa 2,7 Milliarden Euro entspräche, was wiederum einer Beitragssatzsteigerung von 0,28 Prozentpunkten in der Krankenkasse entspreche. Diese Summe kommt der KBV zufolge durch die ausgebliebene Budgetkürzung für Präventionsleistungen zustande. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Kassen beläuft sich das Plus durch die Honorarsteigerung auf 2,5 Milliarden Euro.

Sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband bezeichneten die Einigung, mit der sich auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zufrieden zeigte, als höchste Steigerung der ärztlichen Gesamtvergütung dar, seit es die ärztliche Selbstverwaltung gibt. Die Einigung stelle nun eine Gesamtvergütung dar, die sich am tatsächlichen Gesundheitszustand der Versicherten orientiere und nicht mehr an Honorarbudgets und Kopfpauschalen. Schmidt sieht in der Einigung einen großen Schritt im Zuge der Gesundheitsreform, da die dort beschlossene Neustrukturierung der Ärztehonorare nun ein gerechteres, transparenteres und auch kalkulierbares Honorarsystem erhielten.

Allerdings betonte der GKV-Spitzenverband, dass die Krankenkassen dieser einmaligen Honorarerhöhung nicht zustimmen konnten und wollten, sondern stattdessen von der Bundesregierung einen Einheitsbeitrag forderten, mit dem die Versorgung der Versicherten auch ohne Zusatzprämien gewährleistet und vor allem finanziert werden kann.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums äußerte, dass man die konkreten finanziellen Auswirkungen der Einigung noch nicht beziffern könne, dass aber der Beschluss nun sorgfältig geprüft und schnell genehmigt werden würde.