Bundesverfassungsgericht überprüft Teile der Gesundheitsreform

Über fünf der insgesamt 29 Klagen, die private Krankenkversicherungen (PKV) gegen die Gesundheitsreform von 2007 eingereicht haben, wird seit heute vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Dabei handelt es sich um die Klagen von Allianz, Axa, Debeka, Süddeutsche und Victoria sowie drei Privatversicherte. Die privaten Krankenversicherungen sehen in den neuen Regelungen eine Verletzung der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie. Aus diesem Grund lehnen sie unter anderem den Basistarif, höhere Hürden für den Wechsel in eine PKV, Übertragbarkeit von Altersrückstellungen und die neuen Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Victoria-Vorstandschef Günter Dibbern sieht mit der Reform die Existenz des PKV-Modells gefährdet. Wenn viele Kunden der PKV in den günstigeren Basistarif wechseln, würden die Beiträge in den normalen PKV-Tarifen drastisch steigen, warnt er.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken in den Reformen, da die Neuregelungen “schonende Korrekturen der Defizite und Ungleichheiten” darstellen. Mit der Gesundheitsreform würde das System der gesetzlichen Krankenkversicherung stabilisiert werden, das bislang eine “systematische Wettbewerbsverzerrung” (Junge in die PKV, Alte in die GKV) hinnehmen und ausgleichen musste.

Die Einschätzung der vom Gericht geladenen Experten ist nicht so negativ wie von der PKV gezeichnet. Versicherungsexperte Bert Rürup ist z.B. der Meinung dass ein Wechsel in großem Umfang nicht zu erwarten sei, weil auch der Basistarif der PKV relativ teuer sei.

Mit einem Urteil wird erst im kommenden Frühjahr gerechnet.