Gesundheitsfonds 2009: Neue Regelungen bei Kündigung

Mit dem Jahr 2009 kommt der neue Gesundheitsfonds und bringt ein neues Sonderkündigungsrecht mit sich. In dem Fall, dass eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Krankenkassen müssen ihre Versicherungsnehmer eine Monat vor Ablauf des Jahres ankündigen, dass ein Extrabeitrag erhoben wird. In diesem Fall haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Laut Gesetz können Versicherungsnehmer bis zur Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen.

Allerdings gilt dieses Kündigungsrecht nicht für den vom 1. Januar 2009 festgelegten Einheitsbeitrag. Krankenkassen dürfen ihre Beiträge nur erhöhen wenn sie mit dem Geld aus dem Einheitsbetrag nicht auskommt. Die Erhöhung darf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen nicht übersteigen. Der Beitrag darf ohne vorherige Prüfung monatlich um 8 Euro angehoben werden.