City BKK muss Zusatzbeiträge erstatten

Seit April 2010 hat die City BKK von ihren Mitgliedern einen monatlichen Zusatzbeitrag verlangt, der zuletzt bei 15 Euro pro Monat lag. Gegen diesen Zusatzbeitrag hat ein Rentner geklagt, der bei der Krankenkasse versichert war. Das Sozialgericht Berlin hat nun entschieden, dass die City BKK ihren Mitgliedern die bereits bezahlten Zusatzbeiträge erstatten muss, weil sie in dem Schreiben, mit dem sie auf den Zusatzbeitrag hinwies, nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hinwies, das mit der Einführung des Zusatzbeitrags verbunden ist (Az.: S 73 KR1635/10). Das Sozialgericht begründete sein Urteil damit, dass dieser Hinweis nicht vorne auf dem Bescheid, sondern “bewusst im Kleingedruckten versteckt” stand.

Dem Gericht zufolge wird die Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrages nur wirksam, wenn der Hinweis auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht eindeutig, klar und verständlich aufgeführt ist. Den Versicherten muss sofort klar werden, dass sie die Einführung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags zu einem Wechsel der Krankenkasse berechtigt.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die City BKK kann noch Berufung dagegen einlegen, was sie nach Einschätzung des BKK Bundesverbandes auch tun wird. Sollte das Urteil auch in der nächsthöheren Instanz bestätigt werden, müssen die Zusatzbeiträge erstattet werden. Da die City BKK jedoch selbst seit dem 1. Juli geschlossen ist, müssen vermutlich die anderen Betriebskrankenkassen diese Kosten von etwa 21 Millionen Euro übernehmen.