Bundesverfassungsgericht: Keine Familienversicherung für Besserverdienende

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgericht dürfen Kinder auch zukünftig nicht kostenlos bei einem gesetzlich krankenversicherten Elternteil mitversichert sein, wenn das andere Elternteil ein höheres Einkommen hat und privat versichert ist (Az.: 1 BvR 429/11). Mit dieser Entscheidung wies das Gericht die Beschwerde einer berufstätigen und in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Mutter ab.

Die Frau fühlte sich gegenüber unverheirateten Paaren mit Kindern benachteiligt. Denn während ihre vier Kinder über ihren Mann privat krankenversichert sind, weil sie die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht erfüllen, können unverheiratete Paare ihre Kinder immer in der GKV versichern, sofern sie selbst gesetzlich versichert sind.

2003 hatte das Bundesverfassungsgericht dies bereits als rechtmäßig erklärt und mit der Abweisung der Beschwerde das damalige Urteil (Az.: 1 BvR 624/01) erneut bekräftigt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die geringe Besserstellung unverheirateter Paare in dieser Frage dadurch ausgeglichen werde, dass die Kassenbeiträge der Kinder verheirateter Paare einkommensteuerrechtlich berücksichtigt werden können.

Grundsätzlich gilt, dass eine kostenfreie Mitversicherung der Kinder in der GKV ausgeschlossen ist, wenn die Eltern verheiratet sind, ein Elternteil privat versichert ist und mehr als 4.125 Euro brutto im Monat und auch mehr als der gesetzlich versicherte Partner verdient.