PKV gegen Deckelung von Provisionen zum 1.1.2012

Die Koalitionsfraktionen von CU/CSU und FDP haben zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts Änderungsanträge eingereicht, nach denen die Provisionen für Vermittler von Krankenversicherungen ab dem 1. Januar 2012 auf 2,67% der Bruttobeitragssumme begrenzt werden sollen. Dies entspricht laut dem Finanzausschuss des Bundestages im Durchschnitt den Kosten von 8 Monatsbeiträgen. Außerdem sollen geldwerte Vorteile auf den Höchstbetrag angerechnet werden und es soll verhindert werden, dass Versicherungsvertreter Kunden in den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluss wegen einer erneuten Provision einen Wechsel empfehlen.

Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, befürwortet diese Stornohaftungszeit von 60 Monaten, kritisiert aber die Vorschläge zur gesetzlichen Deckelung der Provisionshöhe. Er bezeichnet sie als “nicht ausgereift”, da sie “zahlreiche Unklarheiten und Unstimmigkeiten” aufweisen würden. Seine Sorge ist, dass der aktuelle Entwurf eine Reihe von Abgrenzungsproblemen nach sich ziehen könnte. Er fordert deshalb vom Gesetzgeber die Gewährleistung, dass eine Provisionsregulierung nicht wettbewerbsverzerrend wirkt.

Leienbach warnt außerdem eindringlich vor einer Umsetzung zum 1. Januar 2012 und fordert “Gruündlichkeit vor Schnelligkeit”. Das Problem sei, dass die neuen Regelungen in bestehende Verträge eingreifen, die zunächst angepasst werden müssten. Dies sei eine extrem komplexe Gesetzesmaterie, so der Verbandsdirektor. Insgesamt begrüße der PKV-Verband “grundsätzlich das mit der Gesetzesinitiative verfolgte Regelungsziel, fordert aber substanzielle Nachbesserungen sowie eine gründliche Beratung, die bei einem Inkrafttreten schon zum Januar 2012 seriös nicht möglich ist”, lautet Leienbachs Fazit.