Beitragsbemessungsgrenze 2012 zur Krankenversicherung

In 2011 wurden die die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze zur Krankenversicherung leicht gesenkt, dass scheint sich in 2012 allerdings nicht fortzusetzen. Für 2012 wird aktuell eine Anhebung der Grenzen angepeilt welche schon im nächsten Monat vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.

Den Plänen nach soll die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung in 2012 angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 45.550 Euro und soll in 2012 auf 45.900 Euro erhöht werden. Besserverdiener müssten durch die geplante Erhöhung bei der gesetzlichen Krankenversicherung dann etwas tiefer in die Tasche greifen. Beim gleichbleibenden Beitragssatz von 15,5 Prozent ergibt sich demnach eine Steigerung von 17,44 Euro Krankenkassenbeitrag im Monat.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, somit belibt für den Arbeitnehmer eine Mehrbelastung von monatlich 8,22 Euro. Der Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2012 demnach maximal 592,88 Euro zuzüglich dem Beitrag zur Pflegeversicherung von 74,59 Euro mit Kindern und 84,15 Euro ohne Kinder. Selbstständige die freiwillig gesetzlich versichert sind zahlen 100 Prozent.

Ebenfalls ist geplant die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt anzuheben. Diese soll von 49.500 auf 50.850 Euro angehoben werden. Das erschwert erneut einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV). Im letzten Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze noch von 49.950 Euro auf 49.500 gesenkt.

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