Ärztliche Kunstfehler

Ärztliche Kunstfehler können massive Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit des Patienten bedeuten. Im Gegensatz zu den USA, wo Betroffene vor den jeweiligen Gerichten nicht selten Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe zugesprochen bekommen, scheuen sich in Deutschland immer noch viele Betroffene, gegen einen ärztlichen Kunstfehler rechtlich vorzugehen. Die Rechtsexpertin der D.A.S., Europas führender Rechtsschutzversicherung, Regina Spieler, fordert jedoch dringend alle Betroffenen auf, sich mit falscher oder unzureichender Behandlung nicht abzufinden, sondern sich schnell um eine Erstattung des entstandenen Schadens zu kümmern, denn nach drei Jahren verfällt der Anspruch.

Hierbei sind unbedingt verschiedene Dinge zu beachten, damit die Forderung des Patienten überhaupt eine Chance hat. Zunächst liegt die Beweislast für einen ärztlichen Kunstfehler immer beim Patienten, nur in Ausnahmefällen wie dem massiven Verstoß gegen ärztliche Pflichten muss der Arzt seine Unschuld beweisen. Deshalb ist eine exakte Dokumentation der Behandlung unerlässlich, von formalen Daten bis zu der eigenen Krankenakte, die jeder Patient anfordern darf und einem neutralen Gutachten, jede noch so kleine Information ist von Bedeutung.

Bei der Erstellung eines Gutachtens ist jedoch unbedingt die Krankenversicherung einzuschalten, die kostenlose Gutachter zur Verfügung stellt. Ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kann für den Betroffenen teuer werden, denn diese Kosten müssen nicht erstattet werden. Wird in diesem Gutachten tatsächlich ein Kunstfehler festgestellt, sollte unbedingt ein Fachanwalt eingesetzt werden, der den Umgang mit der Berufshaftpflicht des Arztes beherrscht. Für die Übernahme der Kosten ist eine Rechtsschutzversicherung hier unerlässlich.