Schuldenerlass für säumige Zahler in der GKV und PKV

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Weist darauf hin, dass es ab dem 1. August einen vorübergehenden gesetzlichen Schuldenerlass für alle beitragssäumigen Krankenversicherten gibt. Mit dieser Regelung reagiert der Gesetzgeber auf die problematische Situation vieler Bürger, die bislang nicht oder vorübergehend nicht krankenversichert sind. Die meisten Betroffenen scheuten sich bisher, erneut Mitglied in einer Krankenversicherung zu werden, da für sie dann für den nicht-versicherten Zeitraum Nachzahlungen fällig werden würden. Diese können im Einzelfall bis zu mehreren tausend Euro ausmachen.

Die neue Regelung besagt, dass Schulden, die bis zum 31. Dezember angehäuft wurden, von den Krankenkassen gestrichen werden. Diese Regelung gilt für Gesetzlich wie Privat Versicherte, ist jedoch nur vorübergehend. Da die Nachzahlung versäumter Beiträge ab 2014 wieder fällig wird, rät die Verbraucherzentrale allen Betroffenen, die Chance zu nutzen und sich schuldenfrei in einer Krankenversicherung neu zu versichern.

Wer in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehrt, erhält sämtliche Beiträge und auch die darauf entfallenden Säumniszuschläge für die unversicherte Zeit erlassen. Wer sich erst nach dem 31. Dezember 2013 zu einer Rückkehr in die GKV entschließt, kann damit rechnen, die Säumniszuschläge erlassen und eine Ermäßigung auf die ausstehenden Beiträge zu bekommen. Wer dagegen bis Ende des Jahres in eine private Krankenversicherung (PKV) eintritt, muss den Prämienzuschlag für die versicherungslose Zeit nicht mehr bezahlen und die bislang angehäuften Beitragsschulden für die versicherungsfreie Zeit werden ebenfalls erlassen. Betroffene können je nach ihrer finanziellen Situation einen sogenannten Notlagentarif in Anspruch nehmen, um ihren Schuldenberg zu reduzieren.