Erstattungen der Krankenkasse müssen dem Finanzamt gemeldet werden
Viele Versicherungen versuchen neue Mitglieder zu locken, indem sie mit Prämien, Bonuszahlungen oder der Erstattung von Beiträgen werben. Die Zeitschrift “Finanztest” weist jedoch darauf hin, dass Bonus- oder Beitragsrückzahlungen sowie Prämien über 100 Euro, die Krankenversicherungen an ihre Kunden auszahlen, dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Dies gilt sowohl für die Versicherung als für den Versicherten, der die Zahlung in seiner Steuererklärung angeben muss. Das Finanzamt zieht dann den ausgezahlten Betrag von der Summe der geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Der Rest wird als Sonderausgabe anerkannt.
Versicherte, die wegen der attraktiven Prämien in eine andere Kasse wechseln möchten, sollten dies bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Ob sich ein Wechsel auch dann noch lohnt, wenn die Zahlungen versteuert werden müssen, ist fraglich. Die Stiftung Warentest zeigt dies anhand eines Beispiels: Wer von seiner Krankenkasse eine Prämie von 120 Euro erhält, muss bei einem Steuersatz von 35% so 44 Euro mehr Einkommensteuer bezahlen. Von der ursprünglichen Erstattung bleiben also nur noch 76 Euro übrig.
Unabhängig davon ist die Beitragsrückerstattung oder Zahlung von Boni und Prämien an Auflagen geknüpft. Eine Prämie in Höhe von 100 Euro zahlt z.B. die Techniker Krankenkasse (TK) jedem Versicherten, der ein Angebot zur Krebsfrüherkennung und noch mindestens fünf weitere Angebote in Anspruch nimmt. Nimmt ein Versicherter mit Beitragsrückzahlungs-Tarif bei der TK keine Leistungen außer Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch, kann er mit einer Erstattung in Höhe von bis zu einem Monatsbeitrag rechnen.
- Fairness-Check bei Kfz-Versicherungen - 24. Mai 2014
- BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig - 18. Mai 2014
- Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert - 12. Mai 2014