Nicht jede Krankenversicherung bezahlt Gentest auf Krebs

Patienten einer privaten Krankenversicherung (PKV) können nicht automatisch davon ausgehen, dass ihre Versicherung die Kosten für einen Gentest auf Krebs übernimmt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor (Az.: 13 S 131/12). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Gentest weder eine Heilbehandlung noch eine Vorsorgeuntersuchung darstelle, berichtet die Stiftung Warentest.

Der Unterschied zu einer Heilbehandlung bestehe darin, dass bei dieser bereit eine Erkrankung vorliegt. Vorsorgeuntersuchungen dienen dagegen einer frühstmöglichen Diagnose einer bestimmten Krankheit. Im Gegensatz dazu wird ein Gentest lediglich zur Risikoeinschätzung für eine Krankheit durchgeführt, erklärt das Gericht.

Die Stiftung Warentest weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Kostenübernahme für einen Gentest von der jeweiligen Versicherung abhängt. Manche Versicherungen bezahlen einen Gentest für Brustkrebs und übernehmen auch die Kosten für eine vorsorgliche Brustamputation, für die sich die Patientin bei entsprechendem Ergebnis des Gentests entscheiden kann. Andere Versicherungen zahlen wiederum weder das eine noch das andere. Die Experten raten deshalb allen, die einen Gentest durchführen lassen möchten, dazu, sich vorab bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung über eine eventuelle Kostenübernahme zu informieren.