Checkliste für Auslandsreise-Krankenversicherung

Wer länger oder häufiger auf Reisen geht, kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung gut gebrauchen. Doch angesichts der unzähligen Angebote und Tarife ist es manchmal schwierig, einen guten Reiseschutz zu finden. Die Stiftung Warentest hat deshalb eine Checkliste erstellt, in der die wichtigsten Merkmale einer guten Auslandsreise-Krankenversicherung zusammengestellt sind. Diese Liste sollte vor dem Abschluss einer Police berücksichtigt werden und kann bei dem Vergleich verschiedener Angebote hilfreich sein.

Eine zu empfehlende Versicherung sieht weder einen Selbstbehalt noch eine Altersbegrenzung oder Erstattungsobergrenze vor. Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig von der versicherten Reisedauer unbefristet bis der Versicherte wieder transportfähig ist.

Eine gute Auslandsreise-Krankenversicherung macht außerdem eindeutige Angaben zu dem Gesundheitszustand des Versicherten und verzichtet auf dehnbare Begriffe wie “absehbar” oder “vorhersehbar”. Einen Leistungsausschluss gibt es nur bei einer konkreten ärztlichen Diagnose vor Reisebeginn. Außerdem sollte die Behandlung von chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen sowie psychischen Erkrankungen nicht pauschal ausgeschlossen werden. Stattdessen sollte die Versicherung sowohl notwendige Hilfsmittel (z.B. Krücken) als auch provisorischen Zahnersatz bezahlen und die Behandlungskosten für akute Schwangerschaftskomplikationen übernehmen.

Die Stiftung Warentest empfiehlt Policen, in denen die Kosten für den Rücktransport schon dann übernommen werden, wenn dieser “medizinisch sinnvoll und vertretbar” ist oder wenn der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Die Höhe der Leistung sollte nicht begrenzt sein.

Bei politischen Unruhen und Krieg im Urlaubsland sollte die Versicherung nur dann die Leistung verweigern, wenn das Auswärtige Amt vor Reiseantritt eine Reisewarnung ausgegeben hat. Bei überraschend auftretenden politischen Unruhen sollte es keine Frist geben, in denen der Versicherte das Land verlassen muss. Außerdem sollten Leistungen bei Pandemien nicht ausgeschlossen werden.