PKV muss keine Gendiagnostik bezahlen

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart muss eine private Krankenversicherung (PKV) nicht die Kosten für eine gendiagnostische Untersuchung bei einem gesunden Versicherten übernehmen (Az.: 13 S 131/12). Das Landgericht bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg und wies die Berufung der Klägerin damit ab.

Im konkreten Fall sorgte sich eine Versicherte aufgrund der Krebserkrankungen ihrer Familienangehörigen, dass sie selbst genetisch vorbelastet ist. Deshalb ließ sie eine Gendiagnostik durchführen und wollte die Kosten hierfür von ihrer PKV zurückerstattet bekommen, die sich jedoch weigerte, weil eine Gendiagnostik weder eine erstattungsfähige Heilbehandlung noch eine leistungspflichtige Vorsorgebehandlung sei.

Das Landgericht Stuttgart bekräftigte mit seiner Entscheidung die Krankenversicherung. Begründung: Um die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung zu ersetzen, muss eine konkrete Erkrankung vorliegen. Dies war bei der Versicherten jedoch nicht der Fall. Vorsorgeuntersuchungen können zudem nur dann übernommen werden, wenn diese als gesetzlich eingeführtes Programm definiert sind, doch auch dies traf auf die Gendiagnostik nicht zu, so dass die PKV die Kosten für diese Untersuchung nicht zu übernehmen braucht.

Gendiagnostische Untersuchungen geben Aufschluss über mögliche genetische Dispositionen für bestimmte Krankheiten. Werden diese bei einer Person festgestellt, besteht die Möglichkeit, bereits vor dem Ausbruch einer Krankheit Vorsorgemaßnahmen zu treffen.