Schlafwandler sind nicht unfallversichert
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg haben Schlafwandler keinen Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung (Az.: 1 U 120/10), wenn ihnen während des Schlafwandelns ein Unfall passiert. Unfallversicherungen dürfen die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf eine sogenannte Bewusstseinsstörung zurückzuführen ist. Die Richter des OLG haben diese Bewusstseinsstörung als Beeinträchtigung der Fähigkeiten definiert, die es dem Versicherten in normaler
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