Unfallversicherung bei Weihnachtsfeier
Die betriebliche oder abteilungsinterne Weihnachtsfeier gehört bei vielen Unternehmen und Betrieben zur alljährlichen Tradition. Da es sich jedoch nicht um Arbeitszeit handelt, stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer während dieser Feier gesetzlich unfallversichert sind. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bejaht diese Frage, jedoch ist der gesetzliche Unfallschutz an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handeln, d.h.
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