Incentives: Keine gesetzliche Unfallversicherung
Incentive-Veranstaltungen, also Veranstaltungen, mit denen Mitarbeiter für eine besondere Leistung belohnt werden, stehen nicht wie Betriebsfeiern oder betrieblichen Sportveranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az.: L 3 U 249/08). Darauf weisen die „Ad-Hoc-News“ hin. Laut einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts ist eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, dass die betroffene Veranstaltung die Verbundenheit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten
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