Ehrenamtler in Gesundheit und Wohlfahrt kostenlos unfallversichert

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist darauf hin, dass Ehrenamtliche, die sich im Bereich Gesundheit und Wohlfahrt engagieren, per Gesetz kostenfrei unfallversichert sind. Dies gilt jedoch nicht zwangsköufig für Ehrenamtler in anderen Bereichen, in denen eine Anmeldung erforderlich ist und eine Beitragsverpflichtung besteht.

Andreas Dietzel, Sozialversicherungsexperte der BGW, erklärt, dass Menschen, die sich mit hohem persönlichen Einsatz für andere opfern und ohne Bezahlung für sie Zeit und Energie aufbringen, im Falle eines Unfalls unterstützt werden. Alle, die sich ehrenamtlich im Bereich Gesundheit und Wohlfahrt engagieren müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichten und auch nicht die Organisation, für die sie tätig sind.

Laut einer Pressemitteilung der BGW gilt der beitragsfreie Unfallversicherungsschutz im Wohlfahrtsbereich für alle unentgeltlichen Tätigkeiten und auch für Tätigkeiten, für die Aufwandsentschädigungen (z.B. zur Deckung der Selbstkosten) gezahlt werden. Dabei ist sowohl das Unfallrisiko der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst, als auch der Hin- und Rückweg abgedeckt. Wenn dem Ehrenamtler bei seiner Tätigkeit oder auf dem Weg etwas zustößt, werden die Kosten für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation übernommen und bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einer Rente abgesichert.