BGH: Unfallversicherung muss nicht für Bandscheibenschaden zahlen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, auf das die “Märkische Allgemeine” mit Bezug auf die Fachzeitschrift “BGH-Report” hinweist, muss eine private Unfallversicherung grundsätzlich nicht bei einem Bandscheibenschaden zahlen. Ausnahme: Der Versicherte kann nachweisen, dass er keine Vorschädigungen hatte und der Bandscheibenschaden weitgehend durch einen Unfall verursachte wurde (Az.: IV ZR 6/08).

Der BGH verwiesen den Fall damit wieder zurück an die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Schleswig. Dieses hatte einem Maurer recht gegeben, der gegen seine private Unfallversicherung geklagt hatte. Der Mann war auf einer Baustelle gestürzt und durch eine Drehbewegung während des Sturzes sei eine Schädigung der Bandscheiben entstanden. Die Unfallversicherung verweigerte die Leistungen mit der Begründung, dass Bandscheibenschäden nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
Während das Oberlandesgericht dieser Argumentation nicht folgte, stimmte der BGH der Versicherung zu. Allerdings betonten die Karlsruher Richter, müsse in jedem Einzelfall zunächst sorgfältig geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang eine unfallbedingte Schädigung vorliegt.