BFH: Versicherungsleistungen keine Betriebseinnahmen
Die ARAG Rechtsschutz-Versicherung weist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hin, laut dem Versicherungsleistungen aus einer Unfallversicherung nicht als Betriebseinnahmen versteuert werden müssen (Az.: VIII R 6/07). Im konkreten Fall hatte eine selbstständige Ärztin einen Arbeitsunfall und musste drei Jahre lang eine Praxisvertretung einstellen, wofür die Versicherung aufkam. Die Forderung des Finanzamtes, die Zahlung der Versicherung als Betriebseinnahmen versteuern zu
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