Wespenstich als Arbeitsunfall?

Im Spätsommer ist die Wespendichte in Deutschland sehr hoch, ein Stich dieser Tiere kann fatale Folgen haben und im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Wird ein Arbeitnehmer während seiner Arbeit von einer Wespe gestochen, wird grundsätzlich als Arbeitsunfall anerkannt. Die “Kölnische Rundschau” berichtet von einem Mann, der auf seinem Weg zur Arbeit einen Wespenstich und daraufhin eine Schockreaktion mit Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten hatte. Es kam zu einer bleibenden Hirnschädigung, der Mann war berufsunfähig. Das Sozialgericht Leipzig verurteilte die zuständige Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Erwerbsminderungsrente (Az.: S 9 U 100/02).

Damit ein Wespenstich als Arbeitsunfall anerkannt wird, muss jedoch der ursächliche Zusammenhang zwischen Wespenstich und den gesundheitlichen Problemen nachgewiesen werden. Dies war z.B. nicht der Fall bei einem Hausmeister, der während der Dienstzeit starb und dessen Witwe vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg um eine Hinterbliebenenrente von der Berufsgenossenschaft ihres Mannes kämpfte. In diesem Fall hatten Zeugen der “Kölnischen Rundschau” zufolge ausgesagt, dass der Mann von einem Wespenstich und darauf folgender Übelkeit berichtet hat, kurz bevor er starb. Dies konnte jedoch von dem Arzt, der den Totenschein ausgestellt hat, nicht bestätigt werden, weil die typischen Merkmale (Einstich, Kehlkopfödem) nicht vorhanden waren. Da nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob der Mann durch einen Wespenstich oder auf natürliche Weise gestorben war, sahen die Richter keinen Grund, die Berufsgenossenschaft zur Zahlung zu verpflichten (Az.: L 10 U 3430/05).

Auch eine private Unfallversicherung deckt nicht alle Risiken ab, denn in der Regel sind Insektenstiche nicht in den Leistungen enthalten. Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, erklärte jedoch gegenüber der “Kölnischen Rundschau”, dass es bei vielen Anbietern die Möglichkeit gibt, das Risiko eines Insektenstichs extra abzusichern.