Unfallversicherung schützt Zeugen vor Gericht

Wer als ehrenamtlicher Richter, Schöffe oder Zeuge tätig ist, ist während dieser Zeit gesetzlich unfallversichert. Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erklärt, vertreten Menschen hierbei die Belange der Allgemeinheit, indem sie die Wahrheitsfindung der Gerichte unterstützen. Der Versicherungsschutz ist für Zeugen beitragsfrei, da die Kosten von Bund und Ländern getragen werden.

Der Versicherungsschutz für Zeugen besteht bei allen Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung ihrer Aufgabe zusammenhängen und auf den hierfür erforderlichen Wegen. Zwischendurch erledigte private Tätigkeiten oder Umwege vom und zum Gericht, die aus privaten Gründen genommen werden, sind nicht versichert. Als Zeuge gelten alle Personen, die in einem Verfahren über ihr Wissen von Tatsachen aussagen sollen. Ein Beschuldigter oder Angeklagter ist kein Zeuge und auch Sachverständige und Dolmetscher sind keine Zeugen im Sinne des Unfallversicherungsrechts.

Erleidet ein Zeuge vor Gericht oder auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause einen Unfall, so übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für ärztliche und stationäre Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen.