Gefahrtarif der gesetzlichen Unfallversicherung

Wie hoch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung ist, wird auf der Grundlage des so genannten Gefahrtarifs festgelegt. Diesen Tarif, in dem Tarifstellen und Gefahrklassen enthalten sind, setzt die Berufsgenossenschaft autonom fest, erklärt anwalt24.de. Alle Unternehmensarten, für die eine Berufsgenossenschaft zuständig ist, werden in den Tarifstellen erfasst, während in den Gefahrklassen Gefahrengemeinschaften aufgelistet sind. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die ähnliche Gefährdungsrisiken bergen.

Neben den Gefahrklassen bestimmen auch die Arbeitsentgelte der Versicherten und der Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft die Höhe der Beiträge.

In welcher Gefahrklasse sich ein Unternehmen befindet, wird in einem speziellen Bescheid mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt unabhängig und vor der Festsetzung der Beiträge. Die Veranlagung der Gefahrklasse ist grundsätzlich bindend, solange sie nicht angefochten wird. Bei anwalt24.de wird deshalb empfohlen, bei der Prüfung eines Veranlagungsbescheides immer auch die Gefahrklasse zu überprüfen.